Stellen Sie sich vor: Sie stellen Unterlagen für ein Visum zusammen, Ihr Originaldiplom hängt gerahmt an der Wand, und die Botschaft verlangt eine geprüfte Fassung. Hier kommt die beglaubigte Kopie ins Spiel. Sie ist kein einfacher Scan oder eine Fotokopie, sondern ein amtliches Duplikat, das ein Notar bestätigt und das jedem versichert: Ihre Kopie stimmt Wort für Wort mit dem Original überein.
Eine beglaubigte Kopie ist häufig nötig, wenn Sie das Original nicht verlieren oder versenden dürfen – etwa bei der Einreichung von Unterlagen bei ausländischen Institutionen, Gerichten oder Finanzdienstleistern. Falls Sie sich gefragt haben, wer eine beglaubigte Kopie eines Originaldokuments erstellen darf: Die Antwort ist einfach – ein zugelassener Notar oder eine andere befugte Stelle. Wir helfen Kunden bei beglaubigten Kopien von Geburtsurkunden, Pässen, Heiratsurkunden, Steuererklärungen und mehr – in unserem Büro oder aus der Ferne über unseren sicheren Online-Service.
Nicht alle Organisationen akzeptieren einfache Fotokopien, besonders wenn rechtliche Genauigkeit entscheidend ist. Eine beglaubigte Kopie gibt Botschaften, Banken und Gerichten die Sicherheit, dass das betreffende Dokument nicht verändert wurde. Ob Immobiliengeschäft, Aktualisierung amtlicher Register oder Bewerbung an einer ausländischen Universität: Eine ordnungsgemäß beglaubigte Kopie verhindert, dass Ihre Unterlagen wegen Form oder Echtheit abgelehnt werden.
Bringen Sie Ihr Original in unser Büro oder laden Sie es sicher über unser Online-Portal hoch. Wir bearbeiten alles – von Geburtsurkunden und Pässen bis zu Grundbuchauszügen und Steuerformularen.
Wir prüfen Ihre Identität und bestätigen, dass das Dokument tatsächlich ein Original ist. Diese Prüfung ist unerlässlich, damit die beglaubigte Kopie den Anforderungen für rechtliche oder institutionelle Zwecke entspricht.
Nach der Prüfung erstellen wir eine saubere Kopie, fügen den Beglaubigungsvermerk hinzu und bringen unser amtliches Siegel an, um zu bestätigen, dass es sich um eine beglaubigte Kopie des Originaldokuments handelt. Damit ist Ihre Kopie zur Vorlage bereit.