In vielen Situationen – von Rechtsangelegenheiten bis zu Visumanträgen – werden Sie um eine eidesstattliche Versicherung (Affidavit) gebeten: eine formelle schriftliche Erklärung. Entscheidend ist dabei ein Detail: Die meisten Institutionen akzeptieren sie nur, wenn sie notariell beglaubigt ist. Eine beglaubigte eidesstattliche Versicherung geht über eine Unterschrift hinaus – sie bestätigt unter Eid, dass die Erklärung wahr und freiwillig abgegeben wurde, unter Aufsicht eines zugelassenen Notars.
Sie müssen eine Namensänderung, einen Wohnsitz, eine eingetragene Partnerschaft oder eine finanzielle Absicherung nachweisen? In diesen und vielen anderen Fällen ist die Vorlage einer beglaubigten eidesstattlichen Versicherung üblich. Fragen Sie sich, ob eine eidesstattliche Versicherung beglaubigt werden muss? Für die meisten amtlichen Zwecke lautet die Antwort ja. Erst dadurch wird aus einer persönlichen Erklärung ein rechtlich anerkanntes Dokument.
Sie wissen nicht, wie Sie eine eidesstattliche Versicherung beglaubigen lassen oder wo in Ihrer Nähe? Wir vereinfachen das Verfahren. Ob Sie eine Unterhaltserklärung für ein Studentenvisum vorbereiten oder einen Wohnsitz nachweisen – unsere Notare bieten Beglaubigung vor Ort und aus der Ferne, schnell und vollständig nach den gesetzlichen Vorgaben.
Stellen Sie die Tatsachen Ihrer Erklärung klar und wahrheitsgemäß dar. Wenn Sie Hilfe bei Aufbau oder Formulierung brauchen, unterstützen wir Sie mit einer passenden Vorlage für eine beglaubigte eidesstattliche Versicherung.
Bringen Sie Ihren Ausweis mit und unterzeichnen Sie das Dokument vor einem unserer zugelassenen Notare – in unserem Büro oder über unsere sichere Online-Plattform. Eine vorherige Unterzeichnung macht das Verfahren unwirksam.
Der Notar bringt sein Siegel an, womit die beglaubigte eidesstattliche Versicherung vollständig und rechtlich durchsetzbar ist. Wir bieten außerdem spezielle Formulare – für Namensänderungen, Vormundschaft, Identitätsnachweise und mehr.