Gründen Sie Ihr spanisches Unternehmen, ohne das Haus zu verlassen

Die gesamte Gründung läuft online – wo auch immer auf der Welt Sie sich befinden, wir nehmen Ihnen das Verfahren vom ersten Formular bis zur abschließenden Bescheinigung ab.

Antrag starten

So funktioniert die Unternehmensgründung in Spanien mit uns

  1. Zwei Dokumente zusammenstellen

    Mehr brauchen wir nicht für den Start:

    • einen Scan Ihres Passes
    • Ihre NIE
  2. Online beantragen

    Das Antragsformular ist in etwa fünf Minuten ausgefüllt. Zahlen Sie am Ende die Gründungsgebühr – fertig.

  3. Unterlagen unterzeichnen

    Wir erstellen alle erforderlichen Dokumente und senden Ihnen den Satz zur Unterzeichnung.

  4. Bescheinigungen erhalten

    Sobald das Register die Gründung bestätigt, erhalten Sie die Unterlagen Ihres Unternehmens.

Warum Unternehmer sich für uns entscheiden

Ein Unternehmen in Spanien zu gründen bedeutete traditionell Papierformulare, Warteschlangen und langes Anstehen an Behördenschaltern. Unsere Kunden – Unternehmer wie digitale Nomaden – haben einen anderen Weg gefunden: einen transparenten Online-Ablauf, betreut von einem Rechtsteam, das Register, Notar und Papierkram für Sie übernimmt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Gesellschaftsform kann ich registrieren?
Derzeit gründen wir die Sociedad Limitada (S.L.) – das spanische Gegenstück zur private limited company (Ltd.) und die Rechtsform, in der die meisten kleinen und mittleren Unternehmen in Spanien tätig sind. Das Gesetz verlangt ein Mindeststammkapital von 3.000 €.
Gibt es ein Mindestalter für Gesellschafter?
Ja – jeder Gesellschafter muss volljährig sein, also mindestens 18 Jahre alt.
Können Sie bei einem Geschäftskonto helfen?
Ja. Die Eröffnung eines Bankkontos für das neue Unternehmen ist Teil unseres Service.
Wie wird das Stammkapital eingezahlt?
Sie geben die Höhe des Stammkapitals im Registrierungsformular an; dieser Betrag ist anschließend auf das eigene Konto des Unternehmens einzuzahlen.
Welche Dokumente habe ich nach der Gründung?

Zwei Dokumente belegen Ihr neues Unternehmen:

Gründungsurkunde (Escritura de Constitución) – die vor einem Notar errichtete Gründungsurkunde. Sie enthält Firma, Unternehmensgegenstand, Sitz, Stammkapital sowie die Identität von Gesellschaftern und Geschäftsführern.

Registerbescheinigung (Certificado de Registro Mercantil) – vom Handelsregister ausgestellt, sobald die Eintragung abgeschlossen ist. Sie bestätigt den rechtlichen Bestand des Unternehmens und nennt die eingetragene Firma, die Registernummer und das Datum der Eintragung.

Wann erhalte ich die Satzung zur Unterzeichnung?
In der Regel ist die Satzung innerhalb von 3 Werktagen nach Ihrem Antrag fertig und wird Ihnen zugesandt.
Wie lange dauert die Eintragung nach der Unterzeichnung?
Üblicherweise einige Wochen – der genaue Zeitrahmen hängt vom gewählten Gründungsdatum des Unternehmens ab.
Wie unterzeichne ich die Satzung?
Sobald Antrag, Unterlagen und Zahlung vorliegen, senden wir Ihnen die Satzung. Drucken Sie sie aus, unterschreiben Sie und senden Sie uns einen Scan zurück – das ist alles.

Bereit, Ihr Unternehmen in Spanien zu starten?

Fünf Minuten Ihrer Zeit heute – und kurz darauf ein registriertes spanisches Unternehmen in Ihrem Postfach.

Unternehmen registrieren

Wir sind keine Behörde und registrieren oder stellen Dokumente nicht direkt aus. Wir sind eine offizielle Rechtsanwaltskanzlei und begleiten unsere Kunden bei jedem Schritt der Vorbereitung, Prüfung und Beratung zu Dokumenten.