Eine Vollmacht (Power of Attorney, POA) ist eine Urkunde, mit der eine Person (der Bevollmächtigte) für eine andere Person (den Vollmachtgeber) in persönlichen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten handeln darf. Diese Befugnis kann eng begrenzt oder weit gefasst sein, je nach Art der POA und den Bedürfnissen des Vollmachtgebers.
Häufig werden wir gefragt: Muss eine Vollmacht beglaubigt werden? In den meisten Rechtsordnungen lautet die Antwort ja. Eine beglaubigte Vollmacht hilft, die Identität des Unterzeichnenden zu prüfen, bestätigt dessen Unterzeichnungswillen und stellt die Rechtsgültigkeit der Urkunde sicher. Ohne Beglaubigung kann eine POA als unwirksam gelten oder bei der Verwendung auf Schwierigkeiten stoßen.
Unser Notarbüro beglaubigt Vollmachten verschiedener Art professionell, darunter dauerhafte, medizinische, begrenzte und besondere Vollmachten. Zudem bieten wir Online-Notardienste für Vollmachten an, damit Sie Ihre Urkunden aus der Ferne und sicher beglaubigen lassen können.
Stellen Sie vor dem Termin beim Notar sicher, dass Ihre Vollmacht vollständig und korrekt ist. Benennen Sie die erteilten Befugnisse klar und geben Sie alle erforderlichen persönlichen Angaben an. Wenn Sie unsicher sind, wie eine wirksame Urkunde aussieht, beraten wir Sie oder stellen ein Muster einer beglaubigten Vollmacht bereit.
Für die Beglaubigung einer Vollmacht muss der Vollmachtgeber vor einem zugelassenen Notar erscheinen und einen gültigen Ausweis vorlegen. Dieser Schritt ist entscheidend, da der Notar die Identität des Unterzeichnenden und dessen Verständnis der Urkunde bestätigen muss.
Der Notar nimmt die Unterschrift ab, bringt sein amtliches Siegel an und vollendet den Beglaubigungsvermerk. Nach der Beglaubigung ist die Vollmacht rechtlich bindend. In manchen Fällen sind je nach anwendbarem Recht oder Art der Urkunde zusätzliche Zeugen erforderlich (etwa bei einer medizinischen Vollmacht).